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ENERGIEPASS

 

Aktueller Stand der EnEV

Pass oder Ausweis

Gesetzestexte

Zielgruppe

   Mieter und Käufer

   Besitzer von Gebäuden

   Wohnungsunternehmen

   Kommunen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

"Ein Pass nicht nur für Bürger, sondern auch für Häuser"

Quelle: "Deutsche Energie Agentur (dena)"

Mit in Kraft treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) sind Gebäudeeigentümer zukünftig verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen.

Der Energiepass ermöglicht es Gebäudeeigentümer die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Wärmeenergie das Gebäude braucht. Dabei spielen Dämmung der Wände, die Isolierung der Fenster und der Zustand der Heizanlage eine entscheidende Rolle.

Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage, werden dadurch erstmals für den Mieter oder Käufer vor Abschluss des Vertrags sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.

Insbesondere in Hinblick auf die Preisentwicklung des Rohstoffmarktes kann dieser von unschätzbaren Wert sein.

Sparen Sie Energiekosten; erhöhen Sie die Rentabilität Ihre Immobilie!
 

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