AKTUELL
Neuerungen in der Immobilienbewertung
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Erbschaftssteuerreform
Die
Grundbesitzbewertung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem
zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss vom 7. November
2006 - 1 BvL 10/02 - in umfassender Weise als verfassungswidrig
beanstandet. Es hat insbesondere festgestellt, dass die Grundbesitzwerte
für bebaute Grundstücke zwischen weniger als 20 v.H. und über 100 v.H.
des gemeinen Werts liegen und somit eine so große Streubreite aufweisen,
dass der Bewertung Zufälliges und Willkürliches anhaftet, ohne dass dies
als Folge einer zulässigen Typisierung verfassungsrechtlich hinnehmbar
ist.
Durch Art. 2
des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) wurde ein neuer Sechster
Abschnitt in die Besonderen Bewertungsvorschriften des
Bewertungsgesetzes (BewG) eingefügt. Diese Bewertungsvorschriften gelten
nur für die Erbschaftsteuer.
Die neuen
Regelungen sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Zwar wurden
dadurch unterschiedliche Wohneigentumsobjekte von der Erbschaftssteuer
befreit, dennoch wir es weiterhin noch tausende von Fällen geben, bei
denen die Finanzämter vereinfachte Grundbesitzbewertungen nach den neuen
Regelungen im Bewertungsgesetz durchführen müssen. So ist z. B. das Erbe
an einem Mehrfamilienwohnhaus, anders als das selbst genutzte
Wohneigentum, nicht von der Steuer befreit.
Aufgrund der im neuen Bewertungsgesetz geregelten Bewertungsverfahren
ist es zwangsläufig, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten
Fällen über den tatsächlichen Wert eines Grundstücks hinausgehen. Damit
die vereinfachte Grundbesitzbewertung für den Steuerpflichtigen nicht
zum Nachteil wird, kann er mittels eines Gutachtens nach dem neuen § 198
BewG gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass der gemeine Wert am
Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den Bewertungsvorschriften
ermittelte Grundbesitzwert.
Wir beraten
Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
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01.04.2010 |
Grunderwerbsteuer
auf dem Prüfstand
Der
Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert,
einem Revisionsverfahren zur Grunderwerbsteuer beizutreten, in dem die
Verfassungsmäßigkeit der Grundbesitzbewertung zu prüfen ist.
Die wurde vor
dem Hintergrund veranlasst
um zu prüfen, inwieweit für den Erwerb der gesamten Anteile an einer
Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz Grunderwerbsteuer festzusetzen ist.
Im Allgemeinen bemisst sich die Grunderwerbsteuer u.a. bei
steuerpflichtigen Anteilsvereinigungen und -erwerben nicht nach dem Wert
der Gegenleistung (Regelbemessungsgrundlage); vielmehr werden für diese
Fälle die vom Finanzamt gesondert festzustellenden (vor dem 1. Januar
2009 auch für die Erbschaftsteuer maßgeblichen) Grundbesitzwerte nach §§
138 ff. des Bewertungsgesetzes als Steuerbemessungsgrundlage
herangezogen.
Eine
fundierte Verkehrswertermittlung hilft Ihnen den marktkonformen
Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt darzulegen und somit die
tatsächliche Grunderwerbsteuer zu leisten.
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01.02.2010 |
Erschließungskosten
sind grunderwerbsteuerpflichtig
Kauft ein
Erwerber ein Grundstück, das bei Vertragsabschluss bereits erschlossen
ist, und enthält der Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für
durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz, gehört auch der
hierauf entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der
Grunderwerbsteuer.
Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass im
grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne entscheidend sei, in welchem Zustand
die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs
gemacht haben. Ist ein Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des
Grundstückskaufvertrags bereits tatsächlich erschlossen, kann Gegenstand
eines solchen Vertrages nur das erschlossene Grundstück sein. In diesem
Fall gehören die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für die
Erschließung grundsätzlich zur Gegenleistung.
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07.10.2009 |
Reihenhäuser werden
beliebter
In den
vergangenen zehn Jahren sind die Preise für Reihenmittelhäuser,
entsprechend der Auswertung von Immobilienbewertungen stabil geblieben.
Rund 200 T€ kostet ein Objekt damals wie heute.
In Städten
über 100000 Einwohner haben sich die Preise für Reihenhäuser bereits um
knapp 1 % verteuert. In Städten > 100TEw sind die Teuerungsraten noch
stärker zu verzeichnen. So sind die Verkehrswerte in München am
extremsten, im Vergleich zu anderen Großstädten.
Insgesamt
wird das klassische Reihenmittelhaus bei Käufern immer beliebter. So
sind einerseits die Zinsen nach wie vor günstig, andererseits das
Häuserangebot breit. In den Vororten der Großstädte macht sich eben der
Generationenwechsel bemerkbar. Als Lebensabschnittsimmobilie und
Einstieg ins Eigenheim ist das Reihenmittelhaus für junge Familien sehr
attraktiv.
Innerhalb
einer marktgerechten Immobilienbewertung können Preisschwankungen
erkannt werden. So schwanken die Verkehrswerte für ein Mittelhaus, rd.
100m² Wfl. in Regensburg zwischen 200T€ und 280T€.
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03.04.2009 |
Positives Umfeld
für Renditehäuser
Die Preise
für Rendite-Immobilien (i.d.Z. Wohnhäuser zur Kapitalanlage, Bj. >1949)
sind in den vergangenen zehn Jahren um rund 18 % gesunken. Das ergibt
ein Vergleich der Kaufpreismultiplikatoren von 40 Großstädten. Zahlte
man 1996 im Durchschnitt das 14,5-fache der mit dem Objekt erzielten
Jahresnettokaltmiete, muss dafür heute nur noch das 11,8-fache bezahlt
werden. Statistisch entspricht dies rund 2% Rückgang jährlich.
Ein
verstärkter Trend von ausländischen Investoren in Mehrfamilienhäuser ist
dabei zu verzeichnen. Deutsche Anleger hingegen, halten sich dennoch
zurück. Eventuelle Gründe könnten die anstehenden Reformen in der
Unternehmens- und Erbschaftssteuer sein.
Dabei sind
die Renditeaussichten attraktiv: Für Anleger mit einer gesicherten
Finanzierung spricht die Marktlage zurzeit für ein Engagement in
Rendite-Immobilien. Die für eine Immobilie wichtigen Faktoren - niedrige
Einstandskosten und gute Vermietbarkeit - stellen sich in vielen
deutschen Großstädten positiv dar.
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03.03.2009 |
Büromieten sind
kräftig gesunken
In den
vergangenen 10 Jahren sind in Deutschland die Mieten für Büroimmobilien
um rund 13 % gesunken, wie sich aus einem Durchschnittsvergleich von 40
Städten im Zeitraum von 1996-2006 ergab. Selbst der stark gestiegene
Büroflächenumsatz im letzten Jahr, der sich auch in vielen Großstädten
fortsetzt, schlägt sich in preislicher Hinsicht nicht bundesweit durch.
Als Trend
lassen sich jedoch anziehende Mieten im Spitzensegment und erhöhte
Flächenumsätze deuten. Der Überhang moderner Büroflächen, der sich wegen
der starken Neubautätigkeit in den letzten Jahren aufgebaut hat,
verringert sich hingegen in den meisten Metropolen deutlich. |
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05.07.2008 |
Mieten - Kein Recht
auf Dauervergünstigung
Mieter müssen
Mieterhöhungen auch dann akzeptieren, wenn die ortsübliche
Vergleichsmiete seit Vertragsabschluss gleich geblieben ist.
In einem
Grundsatzurteil untermauerten die Bundesrichter in Karlsruhe die
Bedeutung ortsübliche Vergleichsmiete auch bei niedrigen Mieten. Die
Vergleichsmieten, die in Mietspiegeln zusammengefasst sind, dienen
Vermietern als Orientierungsgröße und Basis für
Mietanpassungen.
Dem Bundesgerichtshof zufolge muss der Mieter der geplanten Mieterhöhung
zustimmen. Ob sich die Vergleichsmiete seit Vertragsabschluss verändert
hat oder nicht, sei für Mieterhöhungen unerheblich. Der Mieter müsse im
Gegenteil von vornherein damit rechnen, dass die Miete stufenweise bis
zur ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst wird. Eine Ausnahme gelte für
Mieter, deren Vertrag einen Eintrag enthält, nach dem Mieterhöhungen von
vornherein ausgeschlossen werden (Az. VIII ZR 303/06).
vgl.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mieten_aid_64017.html |
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01.07.2007 |
Schönheitsreparaturen - Mieter darf Ausführungsart selbst bestimmen
Der Vermieter
darf von seinem Mieter nicht fordern, dass Schönheitsrenovierungen von
der „bisherigen Ausführungsart“ nur dann abweichen dürfen, wenn der
Vermieter dem zustimmt. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter
unangemessen und ist deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof
(Az.: VIII ZR 199/06).
Eine solche
Regel habe zur Folge, dass die gesamte Renovierungsklausel null und
nichtig ist. Der Mieter muss in diesem Fall also nichts in der Wohnung
erledigen. |
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30.07.2007 |
Wer auf Solarwärme
setzt, muss sich beeilen
Auf dem
Markt für Solarwärme kündigt sich eine drastische Senkung der Förderung
an. Darauf weist die überregional tätige Firma Solar Now aus dem
hessischem Bad Sooden-Allendorf hin.
Die Fördersätze im BaFa Förderprogramm wurden bereits von € 135,- pro
Quadratmeter Kollektorfläche im Jahre 2005 mehrfach verringert auf
derzeit € 70,-, also auf fast die Hälfte in nur zwei Jahren! Es
erscheint plausibel, dass sich das für diesen Sommer angekündigte
Solarwärmegesetz aller Voraussicht nach am Modell der bereits seit 2004
gesetzlich geregelten Solarstrom-Förderung orientieren wird. Zu Deutsch:
Je später man sich für eine Solaranlage entscheidet, desto weniger Geld
gibt´s als Zuschuß. |
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20.04.2007 |
Hohe Ansprüche bei
Singles und Senioren
Wenn es um
den Kauf selbst zu nutzender Immobilien geht, gehören Singles und
Senioren zu den anspruchsvollsten Interessenten. Zu diesem Ergebnis
kommt die "Immobilien-Trendstudie" von Planet Home, einer Tochter der
HypoVereinsbank. Für 80 Prozent der Alleinstehenden ist demnach die Nähe
einer stark befahrenen Straße ein Ausschlusskriterium für den Kauf und
auch hoher Sanierungsbedarf treibt sie in die Flucht. Bei den Senioren
hingegen lassen sich neun von zehn Interessenten durch schlechte
Einkaufsmöglichkeiten und eine fehlende Anbindung an öffentliche
Verkehrsmittel abschrecken. |
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20.03.2007 |
Der Wohntrend bei Singles,
Familien und Senioren
Die Menschen leben wieder
lieber in der Stadt als im Umland. Jahrzehntelang wanderten viele
Bewohner aus den Städten in die nahe gelegenen Umlandbereiche ab. Zu den
so genannten "Stadtflüchtern" zählten vor allem junge Familien. Jetzt
werden städtische Wohnbereiche von vielen wieder als attraktiv entdeckt.
Denn die Kosten des Wohnens im Umland werden zunehmend bewusster
wahrgenommen und beispielsweise das Zweitauto den Wohnkosten in der
Stadt gegenübergestellt.
Vor allem die Attraktivität
der Stadt und des innenstadtnahen Bereichs wurde bei Bewohnerbefragungen
als Grund für den Wunsch zum wohnen in der Stadt genannt. Besonders
gefragt sind Grünflächen in der Wohnumgebung, wenig Lärm, gute
Parkmöglichkeiten, ein großes Angebot an Geschäften, die gute ärztliche
Versorgung und ein vielfältiges Angebot für Kinder.
Weniger als zehn Prozent der
vom Difu (Deutsches Institut für Urbanistik) befragten Bewohner in
München und Leipzig würden lieber im Umland wohnen. Dabei zieht es
zunehmend die (gehobene) Mittelschicht in die Stadt. Dazu kommen junge
Ein- und Zwei-Personen Haushalte, Familien und Senioren. Denn gerade
letztere schätzen die kulturellen Attraktivitäten sowie die kurzen
Wege um viel zu erleben. |
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15.02.2007 |
Erbschaftssteuer-Änderung wird nicht für alle Hauserben teuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Ungleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen bei der
Erbschaftssteuer als nicht verfassungskonform gekippt und den
Gesetzgeber aufgefordert, spätestens mit Wirkung ab 1. Januar 2009 neue
verfassungskonforme Regelungen für die Wertermittlung bei der
Erbschaftssteuer zu treffen. Prinzipiell erwartet das Gericht, dass für
unterschiedliche Arten von vererbtem oder verschenktem Vermögen
vergleichbare Maßstäbe angewendet werden müssen. Die bisherige
Wertermittlung sei zu uneinheitlich und zu willkürlich.
Die Vererbung von Wohnobjekten wird
vermutlich auch zukünftig nicht mit Erbschaftssteuer belastet sein.
Zwar haben die Verfassungsrichter in
ihrem Urteil betont, dass Immobilienvermögen grundsätzlich nicht anders
bewertet werden darf als zum Beispiel Barvermögen. Allerdings kann in
einem zweiten Schritt, d.h. nach erfolgter Bewertung die mögliche
Besteuerung zum Beispiel durch Freibeträge deutlich gemildert oder ggf.
sogar vermieden werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert bis Ende
2008 ein Gesetz zur Erbschaftssteuer verabschieden, das den Vorgaben der
entspricht.
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20.01.2007 |
Wertminderung von Erbbaurecht in der
Zwangsversteigerung häufig falsch angesetzt
Im
Jahr 2005 gab es in Deutschland rund 93.000
Zwangsversteigerungsverfahren. Hierzu zählen zunehmend auch
Erbbaurechte.
Die
Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine durch das zuständige
Amtsgericht enthält immer auch den vom Vollstreckungsgericht
festgesetzten Verkehrswert, der in der Regel von einem Sachverständigen
ermittelt wird. Die Besonderheit in der Zwangsversteigerung liegt darin,
dass in dem angegebenen Verkehrswert keine Wertminderungen durch
gegebenenfalls bestehende dingliche Belastungen des
Versteigerungsobjekts berücksichtigt sind.
Den
Bietinteressenten werden erst beim Versteigerungstermin die gesetzlichen
bzw. abweichend vereinbarten Versteigerungsbedingungen mitgeteilt.
Hierzu zählt auch, welche der vorhandenen Belastungen der Ersteher mit
dem Zuschlag tatsächlich übernehmen muss. Der Bieter darf sein Bargebot
deshalb nicht nur an dem festgesetzten Verkehrswert des unbelasteten
Objekts ausrichten, sondern er muss als Abzug an dem festgesetzten
Verkehrswert auch einkalkulieren, welche Wertminderungen die nach den
konkreten Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Belastungen
auslösen.
Mit
der Begründung eines Erbbaurechts nach der Erbbaurechtsverordnung
gestattet der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten, abweichend
von den §§ 93, 94 BGB, über die vereinbarte Erbbauzeit auf dem fremden
Grundstück ein eigenes Bauwerk zu haben. Bei einem Erbbaurecht bleibt
der Grundstückseigentümer für die gesamte Laufzeit Eigentümer seines
Grundstücks.
Die
Erbbauzinsreallast und die Vormerkung sind nicht Bestandteile, sondern
rechtliche Belastungen des Erbbaurechts. Sie dürfen deshalb in der
Verkehrswertermittlung für die Zwangsversteigerung entsprechend den
vorausgegangenen Ausführungen nicht wertmindernd berücksichtigt werden.
Das Erbbaurecht ist in der Versteigerung nur mit seinem verdinglichten
Vertragsinhalt beschlagnahm und geht zunächst auch nur so auf den
Ersteher über.
Vgl.
http://www.sprengnetter-online.de/docpdf/presse/erbbaurechtiz2.pdf
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07.01.
2007 |
Einfamilienhäuser sind in München am
teuersten
Einfamilienhäuser sind das stabilste
Segment auf dem Immobilienmarkt. Es reagiert weniger stark als
Wohnungseigentum in großen Etagenwohnungen auf Marktschwankungen. Die
teuersten Eigenheime sind in München zu finden. Im Allgemeinen ist
jedoch der Preisverlauf in Großstädten und Kleinstädten ähnlich.

Die Preise für frei stehende
Einfamilienhäuser in der Bundesrepublik sind seit den neunziger Jahren
rückläufig. Bei der Entwicklung gibt es keine Unterschiede zwischen
Eigenheime mit einfachem, mittlerem und hohem Wohnwert Zwar sind die
Prognosen für die zukünftige Preisentwicklung von dem heutigem
Standpunkt aus schwierig, dennoch zeigen aktuelle Trends eine positive
Tendenz auf, so dass von einer zukünftigen Stabilisierung ausgegangen
werden kann. Das niedrige Preisniveau von Immobilien sowie der niedrige
Finanzierungszins bieten die besten Voraussetzungen für den Kauf von
Einfamilienhäusern. |
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01.01.2007 |
Änderung des BauGB zum 01.Januar 2007
Das am 15. Dezember 2006
durch den Bundesrat beschlossene Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte tritt zum 01.
Januar 2007 in Kraft.
Darin wurde vereinbart,
dass das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung und
zur Beschleunigung wichtiger Bauvorhaben (insbesondere im Bereich
Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastruktur) vereinfacht und
beschleunigt werden soll. Ein Weiteres Ziel ist dabei, die weitere
Reduzierung der Flächeninsanspruchnahme.
Hierzu wurden u.a.
folgende Ergänzungen des BauGB vorgenommen; nachfolgend sind die
Kernpunkte genannt
vgl.
http://www.wertermittlungsforum.de/
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20.12.2006 |
Hohe Preisabschläge, wenn die Lage
oder Objekt nicht stimmen
Private Hausbesitzer haben
oft unrealistische Vorstellungen von der Werthaltigkeit ihres Eigentums.
Auf dem Sektor der gewerblichen Objekte ist es seit langem
selbstverständlich, Bewertungen zukunfts- und ertragsorientiert
durchzuführen. Einfamilienhäuser werden dagegen immer noch
rückwärtsgewandt - kosten- statt wertorientiert - betrachtet. Die
Rückwärtsgewandten ermitteln die Werte ihrer Wohnimmobilien anhand der
getätigten Investitionen.
Die neueste
Immobilienmarktstudie basiert auf mehr als 4400 realisierten Kaufpreisen
der Jahre 2002 bis 2005. Sie zeigen, dass die Preise für
Einfamilienhäuser vor allem vom örtlichen Bodenwertniveau und dem
Substanzwert der Immobilie abhängen. Das Bodenwertniveau steht dabei vor
allem als Synonym für die örtliche Wirtschaftskraft. Der Substanzwert
dient dagegen als Maßstab für das finanzielle Gesamtvolumen des
Kaufvorgangs. Er entspricht rechnerisch dem aufzuwendenden Betrag,
wollte man das unbebaute Grundstück erwerben und das Gebäude inklusive
der Außenanlagen in seinem altersgemäßen Zustand errichten lassen. Die
Nachbewertungen der 4400 verkauften Objekte wurden von 21
Gutachterausschüssen unter Verwendung der vom Bundesbauministerium
herausgegebenen Herstellungskosten für Wohngebäude durchgeführt.
Bei diesen Nachbewertungen
wird eine nüchterne Einschätzung der architektonischen Qualität der
Objekte vorgenommen. Individuelle Besonderheiten oder Stilblüten, denen
von Käufern üblicherweise keine Werterhöhungen beigemessen werden,
bleiben unberücksichtigt. Die Immobilien werden in diesem Verfahren mit
Blick rein auf ihre nachhaltige Verwendbarkeit bewertet; die ehemals
tatsächlich angefallenen Kosten spielen dabei eine untergeordnete Rolle.
Die Untersuchung zeigt, daß
kleine Eigenheime in teuren Lagen meist über ihrem Substanzwert
gehandelt werden. Große Gebäude in Randlagen dagegen gehen in
Deutschland nur zu deutlichen Abschlägen über den Tisch.
Diese Zusammenhänge bei
gebrauchten Einfamilienhäusern können auch für andere Teilmärkte
nachweisen werden. So ist es bei Mehrfamilienhäusern erwartungsgemäß
noch offensichtlicher, dass Renditeerwartungen der Kaufinteressenten die
Marktpreise steuern.
vgl. FAZ vom
29.09.2006
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20.12.2006 |
Vertrag statt Rosenkrieg
Über 70% der Ehescheidungen
erfolgen nach Ablauf des Trennungsjahres einvernehmlich. Das ist
vernünftig, denn die einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen spart
nicht nur viel Zeit und Geld. Sie vermeidet auch gegenseitige emotionale
Verletzungen. Eine solche einvernehmliche Scheidung setzt einen
vollstreckbaren Schuldtitel über Kinder- und Ehegattenunterhalt sowie
die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat voraus. Einen
Schuldtitel können die scheidungswilligen Ehegatten am besten durch die
einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen in einem Notarvertrag
herbeiführen.
Zentraler Gegenstand von
Scheidungsfolgenvereinbarungen in der notariellen Praxis ist darüber
hinaus die Auseinandersetzung des Vermögens, vor allem der Immobilien
und des Hausrates. Dabei sollte die Immobilie immer fachkundig bewertet
werden. Gutachten des
Sachverständigenbüro
Gauglitz,
werden bei Notaren ohne Beanstandung anerkannt. Diese werden bei
Beurkundungen von Scheidungsvereinbarungen vorgelegt.
Im Gegensatz zum
Rechtsanwalt berät der Notar bei der Gestaltung einer solcher
Scheidungsfolgenvereinbarung nicht nur einseitig einen Ehegatten,
sondern unabhängig und unparteilich beide Vertragsparteien.
Unparteilichkeit führt erstaunlich oft zur Deeskalation und
Konzentration auf die Sache.
Die Bedeutung der
notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung wird durch die vom
Bundesministerium der Justiz geplante Neuordnung des
Scheidungsverfahrens weiter unterstrichen. Künftig sollen
scheidungswillige Ehegatten ohne gemeinsame Kinder das vereinfachte
Scheidungsverfahren durch übereinstimmende, notariell beurkundete
Erklärung wählen können. Voraussetzung ist eine Einigung über den
Ehegattenunterhalt sowie über Hausrat und Ehewohnung. |
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